Kreuzfahrtenplanet .de
Kreuzfahrtenplanet .de

Wir sind geschlossen - Siehe Öffnungszeiten

Wir sind geschlossen

banner image

Allgemeine geschäftsbedingungen

VORBEMERKUNG

Die Bestellung von Kreuzfahrten und Bahnreisen, die auf der Website CRUISELINE und im elektronischen Katalog CRUISELINE angeboten werden, unterliegt der vorbehaltlosen Annahme aller nachstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen durch den Käufer. Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Käufer unabhängig von ihm hinzugefügten Sonderklauseln – sofern nicht ausdrücklich von CRUISELINE genehmigt – und unabhängig von den von CRUISELINE herausgegebenen Werbematerialien.

Artikel 1 : GEGENSTAND

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen dienen dazu, die Rechte und Pflichten des Käufers in Bezug auf Kreuzfahrten und Bahnreisen, die im elektronischen Katalog von CRUISELINE im Rahmen eines Fernabsatzsystems für Kreuzfahrten und Bahnreisen verkauft werden, zu präzisieren.

Artikel 2 : IDENTIFIZIERUNG DES ANBIETERS DER KREUZFAHRTEN

Das Angebot zum Verkauf von Kreuzfahrten und Bahnreisen, das den vorliegenden Verkaufsbedingungen unterliegt, wird von der Firma CRUISELINE SAM, einer monegassischen Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 150.000 Euro, eingetragen im Handels- und Industrie register unter der Nummer 05S04380, angeboten. mit einer Betriebsgenehmigung gemäß Ministerialerlass Nr. 2005-286 vom 7. Juni 2005 und einer IATA-Akkreditierungsbescheinigung Nr. 202 465 05, die uns die Ausstellung von Flugtickets ermöglicht


Der Firmensitz von CRUISELINE SAM befindet sich in 1 rue du Gabian – Le Thalès C 98 000 Monaco


Die Kontaktdaten von CRUISELINE lauten wie folgt:
• Telefon: +49 (89) 37040194
• E-Mail-Adresse: info@cruiseline.eu

Artikel 3 : WESENTLICHE MERKMALE DER REISEN

Die wesentlichen Merkmale der im elektronischen Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten und Bahnreisen sind in den folgenden Bedingungen festgelegt. In jedem Fall sind die Fotos zur Präsentation der im elektronischen Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten und Bahnreisen nicht vertraglich bindend und können keine Haftung von CRUISELINE gegenüber dem Käufer begründen


1. Dauer der Kreuzfahrt


Der Tag der Abreise ab dem Check-in am Flughafen oder Hafen und der Tag der Rückreise bis zur Ankunftszeit am Flughafen oder Hafen sind in der Reisedauer enthalten. Die Ankunft am Ort der Kreuzfahrt am ersten Tag kann sehr spät, sogar in der Nacht, erfolgen. Ebenso kann der Rückflug früh am Morgen stattfinden, was dazu führt, dass der Käufer den Ort der Kreuzfahrt in der Nacht verlassen muss. Wenn aufgrund der von den Fluggesellschaften oder anderen Beförderungsunternehmen vorgegebenen Flugpläne die erste und/oder letzte Nacht durch eine späte Ankunft oder einen frühen Abflug verkürzt wird, kann keine Rückerstattung erfolgen. Was den Rückflug betrifft, ist der Käufer verpflichtet, seinen Platz spätestens 72 Stunden vor dem Rückflugdatum zu bestätigen

2. Mahlzeiten


Für einen einwöchigen Aufenthalt mit 7 Übernachtungen. Die Halbpension umfasst 7 Frühstücke und 7 Mahlzeiten, die Vollpension 7 Frühstücke und 14 Mahlzeiten. Die im Flugzeug servierten Mahlzeiten sind in den oben aufgeführten Abrechnungen enthalten. Alle zusätzlichen Mahlzeiten sind vor Ort zu bezahlen. Mahlzeiten, die beispielsweise aufgrund von Flugplänen nicht eingenommen werden, werden nicht erstattet.

3. Verfügbarkeit von Kreuzfahrten und Bahnreisen


Die im elektronischen Katalog CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten und Bahnreisen, deren Fernabsatz den vorliegenden Verkaufsbedingungen unterliegt, sind verfügbar, solange die betreffende Reise oder der betreffende Aufenthalt im elektronischen Katalog CRUISELINE aufgeführt ist und solange Plätze verfügbar sind. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Reise oder des bestellten Aufenthalts wird der Käufer gemäß den Bestimmungen der oben genannten Vorschriften für den Verkauf von Reisen informiert.

Artikel 4 : GÜLTIGKEITSDAUER DES ANGEBOTS

Die im elektronischen Katalog von CRUISELINE enthaltenen Angebote für Kreuzfahrten und Bahnreisen, die den vorliegenden Verkaufsbedingungen unterliegen, gelten für alle in diesem Katalog enthaltenen Kreuzfahrten, solange dieser online verfügbar ist und solange Plätze verfügbar sind.

Artikel 5 : PREISE

Der Preis für jede im Online-Katalog von CRUISELINE SAM aufgeführte Kreuzfahrt oder Bahnreise wird in Euro angegeben.
Der Preis beinhaltet alle Steuern mit Ausnahme von Flughafensteuern. Die im Reisepreis inbegriffenen Steuern sind nach Artikel 6 der folgenden Bedingungen festgelegt und werden bei der Bestätigung der Reisebuchung durch den Käufer akzeptiert.
Alle Dienstleistungen, die vor dem Einchecken am Flughafen stattgefunden haben, sowie Kosten für Impfungen, Getränke, Trinkgelder und alle persönlichen Ausgaben sind nicht im Preis inbegriffen.
Die Preise sind pro Übernachtung und nicht pro vollem Tag errechnet.
Es besteht keine Möglichkeit einer Ermässigung auf den Katalogpreis von CRUISELINE SAM. Rabatte gibt es nur auf ausgewählte Kreuzfahrten und Bahnreisen entsprechend der vom technischen Veranstalter angebotenen Ermässigung.
Der dem Käufer garantierte Preis ist der in dem Online-Katalog von CRUISELINE SAM angegebene Preis zum Zeitpunkt der Buchung durch den Käufer, der seine Buchung unter Beachtung der unter Artikel 6 stipulierten Bedingungen bestätigt hat.
Der angegebene Preis kann jedoch abhängig vom Datum des Reiseantritts, vom Aufenthalt oder von der Anzahl der Teilnehmer variieren. Diese Faktoren werden in der Preisliste des Online-Katalogs von CRUISELINE SAM präzisiert.
CRUISELINE SAM und die technischen Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit die im Online-Katalog von CRUISELINE SAM angegebenen Preise für Kreuzfahrten und Bahnreisen zu verändern. Eine Erhöhung des Treibstoffszuschlags, des Kerosinzuschlags, der Flugpreise, der Wechselkurse, der gesetzlichen oder der vorschriftsmäßigen Steuern stellen die Gründe dieser Preisänderungen dar.
Umbuchungs- oder Stornierungskosten können verlangt werden. Die Höhe dieser Kosten entspricht mindestens den vom technischen Veranstalter oder vom Transportunternehmen festgelegten Summen, CRUISELINE SAM ist berechtigt zusätzlich eigene Kosten zu berechnen.

Artikel 6 : ANNAHME DES ANGEBOTS

Für jede der angebotenen Kreuzfahrten und Bahnreisen erfolgt die Annahme des Angebots durch den Käufer durch die Bestätigung aller folgenden Informationen im elektronischen Katalog von CRUISELINE mittels eines „Bestätigungsclicks”, wobei einige der fettgedruckten Angaben vom Käufer ausgefüllt werden müssen (insbesondere die Angabe der Bankverbindung).

Name des Käufers
Vorname
Adresse
Lieferadresse (falls abweichend)
E-Mail
Telefon (optional)

Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Verfügbarkeit des zum angegebenen Preis per E-Mail bestätigt wird. Der Preis ist unverbindlich und hängt von der Verfügbarkeit des Anbieters ab.

Die Servicegebühren, die je nach Reederei auch als Trinkgeld / Pauschale für den Aufenthalt / Aufenthaltssteuer bezeichnet werden, müssen vom Passagier bei der Buchung oder am Ende des Aufenthalts an Bord bezahlt werden. Diese Gebühren dienen dazu, die höchsten Qualitätsstandards für die an Bord angebotenen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Ihre Höhe variiert je nach Reederei, Reiseziel und Dauer der Kreuzfahrt. Der Preis beträgt etwa 8-12 € pro Tag und Person. Wir bitten unsere Kunden, sich direkt an unsere Reservierungsabteilung zu wenden, um den für ihre Kreuzfahrt geltenden Preis zu erfahren.

Ab dem 13. Juli 2023 sind für die Reederei Msc Croisieres die Servicegebühren bei der Buchung zu entrichten.

Artikel 7 : STORNIERUNG

CRUISE LINE behält sich das Recht vor, den Kunden die von der Reederei berechneten Kosten in Rechnung zu stellen, wenn Änderungen hinsichtlich der Namen der Passagiere, der Beförderungsdokumente sowie der Belegung der Kabine vorgenommen werden.

Für Flugtickets, Hotelreservierungen und Transfers betragen die Stornierungsgebühren 100 %.

Die Stornierungsgebühren werden auf den Gesamtbetrag der Buchung ohne Versicherung berechnet. Die Versicherung muss vollständig bezahlt werden.

  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtbetrags der Reise (mindestens 150 € pro Person)
  • 120 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 90 bis 61 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtbetrags der Reise
  • weniger als 31 Tage vor Reiseantritt oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Besondere Stornierungsbedingungen für Kreuzfahrten von mehr als 15 Tagen bei MSC: Bis zu 61 Tage: wie in der obigen Übersichtstabelle Weniger als 61 Tage vor Reiseantritt oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Änderungsanträge für Namen bei COSTA-LAST-MINUTE-Tarifen werden mit 100 % Stornogebühren in Rechnung gestellt

Stornierungsbedingungen von Costa Kreuzfahrten für Reisen nach Asien an Bord der Costa Serena


  • Bis zu 90 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Kreuzfahrtpreises
  • Zwischen 89 und 30 Tagen vor Reiseantritt: 60 % des Kreuzfahrtpreises
  • weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Kreuzfahrtpreises

Stornierungsbedingungen MSC YACHT CLUB (außer Weltreise)


  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 10 % mit einem Mindestbetrag von 200 € pro Person
  • Zwischen 120 und 90 Tagen vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • Zwischen 89 und 60 Tagen vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
  • Zwischen 59 und 30 Tagen vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
  • Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
  • Bei einer Teilstornierung kann eine Preisanpassung vorgenommen werden

Bedingungen AZAMARA


  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
  • Zwischen 120 und 91 Tagen vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • Zwischen 90 und 61 Tagen vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
  • Weniger als 61 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

Bedingungen Carnival


  • Mehr als 150 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 150 bis 90 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 60 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Stornierungsbedingungen von Princess Cruises


  • Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt, mindestens jedoch 200 € pro Person
  • 45 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • weniger als 45 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person

Stornierungsbedingungen CFC

Sonderpreise und Sonderangebote


  • 100 % des Gesamtbetrags, unabhängig vom Stornierungsdatum

Prio-Tarif


  • Nicht änderbar und nicht erstattungsfähig, 100 % der Kosten nach Bestätigung der Buchung

Tarif „Grands Voyages” und „Tour du monde”

  • Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt
  • 60 bis 43 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt
  • Weniger als 43 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt

Stornierungsbedingungen Rivage du Monde


  • Mehr als ein Jahr vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person, mindestens jedoch 300 € pro Person
  • Zwischen einem Jahr und sechs Monaten vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 6 Monate bis 2 Monate vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 2 Monate vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person

Stornierungsbedingungen von Croisieurope


  • Mehr als 90 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person, mindestens jedoch 400 € pro Person
  • 90 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person
  • 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person

Stornierungsbedingungen von Silversea


  • Mehr als 151 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 150 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 90 bis 45 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 45 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person

Stornierungsbedingungen Holland America


  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 120 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person

Stornierungsbedingungen von Cunard


  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Zwischen 120 und 31 Tagen vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person

Cunard-Flash-Verkäufe: 100 % Stornogebühr ab der Buchung


Stornierungsbedingungen Hurtigruten


  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Zwischen 120 und 91 Tagen vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 90 bis 45 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 45 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt pro Person

Hurtigruten-Sonderangebote: 100 % Stornogebühr ab der Buchung


Stornierungsbedingungen von NCL


  • Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt

Stornierungsbedingungen Plein Cap


  • Mehr als 150 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 149 bis 90 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • 89 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt pro Person
  • Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtpreises der Kreuzfahrt

Stornierungsbedingungen von Regent


  • Bis zu 151 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 150 bis 121 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 90 bis 120 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 90 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Stornierungsbedingungen Exploris


  • Mehr als 180 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtbetrags der Reise, mindestens jedoch 400 € pro Person
  • 180 bis 75 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 75 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Stornierungsbedingungen Explora Journeys


für die Suiten Oecanterrace, Ocean Grand Terrace und Ocean Penthouse


  • Mehr als 150 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 300 € pro Person
  • 150 bis 121 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Zwischen 120 und 91 Tagen vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 90 bis 61 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

für die Ocean Residence


  • Mehr als 200 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtbetrags der Reise, mindestens jedoch 500 € pro Person
  • 200 bis 151 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 150 bis 121 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Zwischen 120 und 91 Tagen vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 91 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Kreuzfahrten Explora II Grand Prix von Monaco 2025, besondere Verkaufsbedingungen:


  • 100 % des Gesamtbetrags sind bei der Buchung zu entrichten
  • Im Falle einer Stornierung fallen 100 % Stornogebühren an
  • Hier ist die Liste der von diesen Bedingungen betroffenen Abfahrten
  • Explora II-Kreuzfahrt vom 13.05.2025 ab Barcelona, 14 Tage
  • Explora II-Kreuzfahrt vom 13.05.2025 ab Barcelona, 21 Tage
  • Explora II-Kreuzfahrt vom 20.05.2025 ab Civitavecchia, 8 Tage
  • Explora II-Kreuzfahrt vom 21.05.2025 ab Monte Carlo, 6 Tage
  • Explora II-Kreuzfahrt vom 21.05.2025 ab Monte Carlo in 13 Tagen

Stornierungsbedingungen The Ritz Carlton


  • Bis zu 91 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 90 bis 61 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Stornierungsbedingungen Virgin


  • Bis zu 70 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 70 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Sonderstornierungsbedingungen für Gruppen


  • Mehr als 150 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 150 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 60 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Sonderstornierungsbedingungen für Gruppen


  • Mehr als 150 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 150 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 60 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Ebenso fallen für jede Änderung der Buchung (Name der Passagiere, Fahrscheine, Belegung der Kabine usw.) 100 % Gebühren an


Sonderbedingungen für Quark Expeditions


  • Mehr als 180 Tage vor Reiseantritt: Stornogebühr 1400 € pro Person
  • Zwischen 180 und 120 Tagen vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • Zwischen 119 und 90 Tagen vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Zwischen 89 und 60 Tagen vor Reiseantritt: 85 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 60 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Sonderbedingungen für Ponant und Paul Gauguin


  • Mehr als 365 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtbetrags der Reise, mindestens jedoch 300 € pro Person
  • Zwischen 365 und 211 Tagen vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Zwischen 210 und 121 Tagen vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Zwischen 120 und 91 Tagen vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 91 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Bedingungen Royal Caribbean & Celebrity Cruises


Für Kreuzfahrten von 14 Nächten oder weniger


  • Mehr als 50 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise, mindestens jedoch 200 € pro Person
  • Zwischen 49 und 31 Tagen vor Reiseantritt: 70 % des Kreuzfahrtpreises
  • Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Kreuzfahrtpreises

Für Kreuzfahrten von 15 Nächten oder mehr


  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Zwischen 119 und 75 Tagen vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • Zwischen 74 und 61 Tagen vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
  • Weniger als 61 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

Sonderbedingungen Weltreisen


  • Mehr als 120 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 120 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises der Reise
  • 90 bis 61 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises der Reise
  • ab 60 Tagen vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Sonderbedingungen für Regent-Weltreisen


  • Mehr als 151 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtpreises der Reise
  • 150 bis 121 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtpreises der Reise
  • 120 bis 90 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtpreises
  • Weniger als 90 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Sonderbedingungen für Weltreisen mit Costa Croisieres und Grandes Croisieres Luminosa


  • Mehr als 269 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises der Reise
  • 269 bis 90 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 89 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Sonderbedingungen an Bord der Costa Serena mit Abfahrt ab dem 1. November 2025


  • Mehr als 269 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtbetrags der Reise, mindestens jedoch 150 € pro Person
  • 269 bis 90 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • 89 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Sonderbedingungen Weltreisen Msc Croisieres


  • Mehr als 59 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Zwischen 59 und 31 Tagen vor Reiseantritt: 90 % des Gesamtbetrags der Reise
  • Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtbetrags der Reise

Artikel 7 bis : ÄNDERUNG AUF INITIATIVE DES KUNDEN

Achtung: Bei Leistungen, die einen Flug beinhalten, können diese Kosten bis zur Höhe des Rückkaufpreises des Hin- und Rückflugtickets betragen.

Im Falle einer Änderung der Kreuzfahrt muss die Ersatzkreuzfahrt einen gleichwertigen oder höheren Wert haben. Wenn der geltende Preis der neuen Buchung niedriger ist als der der ursprünglichen Kreuzfahrt, hat der Passagier keinen Anspruch auf Rückerstattung.

ISSÉO-Tarif von MSC: Jede Namensänderung gilt als Stornierung (siehe Stornierungsgebühren in Artikel 7 ).

Im Falle einer Änderung des Kreuzfahrt-Abfahrtsdatums auf Initiative des Kunden ist das Datum für die Anwendung der Verkaufs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen das Abfahrtsdatum der ersten Kreuzfahrt

Artikel 8 : ZAHLUNG

8.1. Zahlungsmittel und Garantien

Der Käufer muss die Zahlung seiner Kreuzfahrtbuchung gemäß den bei Annahme des von CRUISELINE angebotenen Verkaufsangebots gewählten Modalitäten leisten, gemäß den in Artikel 6 oben genannten Bedingungen.

CRUISELINE akzeptiert nationale Bankkarten, VISA, EUROCARD, American Express, die auf eine in- oder ausländische Bank gezogen sind, sowie das SEPA-Lastschriftverfahren im Falle einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung oder eine automatische Abbuchung des Restbetrags der Bestellung.

Der Käufer garantiert CRUISELINE bei der Bestätigung seiner Bestellung, dass er gegenüber dem Aussteller der Zahlungskarte oder dem belasteten Bankkonto ordnungsgemäß verpflichtet ist und über die erforderlichen Genehmigungen verfügt.

Die Bestätigung der Übermittlung seiner Bankdaten (Zahlungskarte oder Lastschriftmandat) durch den Käufer gilt als Annahme der Zahlung des vollständigen, seiner Bestellung entsprechenden Preises, sei es die Anzahlung, der Restbetrag oder die vereinbarten Raten.

8.2. Lastschriften (Ratenzahlungen und Restbetrag) und Umgang mit Rückläufern

Bei Zahlung per Bankeinzug — sei es eine Ratenzahlung gemäß einem vereinbarten Zeitplan oder die automatische Abbuchung des Restbetrags der Bestellung zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum — verpflichtet sich der Käufer, ein ausreichendes Guthaben auf seinem Konto zu unterhalten, um die Zahlung zum vorgesehenen Termin zu gewährleisten.

8.2.1 Lastschriften des Restbetrags

Im Falle eines Fehlschlags oder einer Rückbuchung einer Lastschrift zu ihrem ursprünglichen Fälligkeitsdatum ( ) — für eine Fälligkeit — aufgrund unzureichender Kontodeckung oder vorübergehender Kontodeckungslücke, wird der Käufer ausdrücklich darüber informiert, dass CRUISELINE automatische erneute Einzugsversuche gemäß dem folgenden festgelegten Zeitplan vornehmen wird:

Erste Wiederholung (2. Versuch): genau 2 Kalendertage nach der Benachrichtigung über den Fehlschlag des ursprünglichen Einzugs ( Tage);

Der Käufer erhält bei jedem Fehlschlag eine Benachrichtigung (per E-Mail und/oder SMS) mit dem genauen Datum des nächsten Versuchs. Bankgebühren, die CRUISELINE aufgrund einer dem Käufer zuzurechnenden Rückbuchung entstehen, können ihm in Rechnung gestellt werden.

8.2.2 Lastschriften der Ratenzahlungen

Im Falle eines Fehlschlags oder einer Rückbuchung einer Lastschrift zu ihrem ursprünglichen Fälligkeitsdatum ( ) — für eine Fälligkeit — aufgrund unzureichender Kontodeckung oder vorübergehender Kontodeckungslücke, wird der Käufer ausdrücklich darüber informiert, dass CRUISELINE automatische erneute Einzugsversuche gemäß dem folgenden festgelegten Zeitplan vornehmen wird:

Erste Wiederholung (2. Versuch): genau 2 Kalendertage nach der Benachrichtigung über den Fehlschlag des ursprünglichen Einzugs ( Tage);

Zweite Wiederholung (3. Versuch): genau 3 Kalendertage nach der Benachrichtigung über den ersten Fehlschlag ( Tage).

Der Käufer erhält bei jedem Fehlschlag eine Benachrichtigung (per E-Mail und/oder SMS) mit dem genauen Datum des nächsten Versuchs. Bankgebühren, die CRUISELINE aufgrund einer dem Käufer zuzurechnenden Rückbuchung entstehen, können ihm in Rechnung gestellt werden.

8.3. Zahlungsverzug und Stornierung

Jede Nichtzahlung der Bestellung innerhalb der vorgesehenen Fristen — sei es die vollständige Zahlung, eine Anzahlung, oder ein endgültiger Fehlschlag der Zahlung des Restbetrags oder einer Rate (nach dem in Artikel 8.2.1 genannten dritten Versuch) — führt zur Stornierung der Bestellung, und sämtliche in den vorliegenden Bedingungen für eine Stornierung auf Initiative des Kunden vorgesehenen Folgen finden Anwendung, insbesondere die Erhebung von Stornogebühren.

 

 

 

CRUISELINE Sam akzeptiert folgende Zahlungsmittel: Kreditkarte und Banküberweisung

 

  • Bei allen Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis zum Zeitpunkt der Buchung fällig.
  • Bestimmte Flüge zu Vorzugspreisen müssen am selben Tag ausgestellt werden, wobei bei der Buchung ein Aufpreis oder der gesamte Betrag verlangt werden kann.
  • Bei allen Buchungen, die mehr als 60 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist zum Zeitpunkt der Buchung eine Anzahlung von 30 % zu leisten, der Restbetrag ist 60 Tage vor Reiseantritt zu begleichen.
  • Last-Minute-Tarife müssen bei der Buchung vollständig bezahlt werden.
  • Für alle Cunard-Sonderangebote ist bei der Buchung eine Anzahlung von 35 % zu leisten, der Restbetrag ist 91 Tage vor Reiseantritt fällig.
  • Bei allen Buchungen mit den folgenden Reedereien: Star Clippers, Princess, Carnival, Cruise'n Fly, Holland America, Seabourn, Anakonda Amazone Cruises, muss der Restbetrag 91 Tage vor Reiseantritt beglichen werden.
  • Weltreisen müssen 4 Monate vor Reiseantritt bezahlt werden.
  • Regent Seven Seas Cruises müssen 5 Monate vor Reiseantritt bezahlt werden.
  • Kreuzfahrten mit Royal Caribbean und Celebrity Cruises, die 14 Tage oder weniger dauern, müssen 60 Tage vor Abfahrt bezahlt werden. Bei Reisen, die länger als 15 Tage dauern, müssen Kreuzfahrten 120 Tage vor Abfahrt bezahlt werden. Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen, die ab dem 02.04.2024 vorgenommen werden.
  • Exploris-Kreuzfahrten müssen 100 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden.
  • Explora Journeys-Kreuzfahrten müssen 151 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden.
  • Buchungen bei den Reedereien Gauguin Cruises, Silversea und Ponant müssen 4 Monate vor dem Abreisedatum bezahlt werden.
  • Oceania-Kreuzfahrten mit einer Dauer von weniger als 15 Tagen müssen 100 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden, Kreuzfahrten mit einer Dauer von mehr als 15 Tagen 160 Tage vor Reiseantritt.
  • Für alle Buchungen bei Quark Expeditions ist bei der Buchung eine Anzahlung von 25 % zu leisten, der Restbetrag ist spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig.
  • Kreuzfahrten mit Virgin Voyages müssen 80 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden. Ausgenommen sind Buchungen, die weniger als 80 Tage vor Reiseantritt erfolgen. In diesem Fall ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig.
  • Bei der Buchungsbestätigung ist außerdem eine Anzahlung in Höhe von
  • - 200 € pro Passagier in einer Innenkabine, Meerblickkabine oder Balkonkabine
  • - 600 € pro Passagier in einer Suite
  • MSC Yacht Club-Kreuzfahrten müssen 90 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden.

Artikel 9 : FORMALITÄTEN

Für alle Kreuzfahrten und Bahnreisen, die im elektronischen Katalog von CRUISELINE angeboten werden und den vorliegenden Verkaufsbedingungen unterliegen, muss der Käufer im Besitz eines oder mehrerer der folgenden gültigen Dokumente sein: Reisepass, Personalausweis, elterliche Genehmigung, Visum, ärztliches Attest, Impfpass usw. Die im elektronischen Katalog von CRUISELINE genannten Formalitäten gelten für französische Staatsangehörige und dienen nur zur Information. Die Erfüllung der Formalitäten obliegt dem Käufer der Kreuzfahrt, der sich vor seiner Abreise über eventuelle Änderungen informieren muss. Die Kosten für diese Überprüfung gehen zu Lasten des Käufers. Die gekaufte Kreuzfahrt kann in keinem Fall erstattet werden, wenn der Käufer aufgrund der Nichtvorlage gültiger Dokumente (Reisepass, Visum usw.) nicht in der Lage ist, zum auf seinem Bestellschein angegebenen Datum anzureisen. In diesem Fall gehen die Kosten für die Stornierung dieser Reise oder dieses Aufenthalts zu Lasten des Käufers. Die gekaufte Kreuzfahrt kann in keinem Fall erstattet werden, wenn der Käufer aufgrund der Nichtvorlage gültiger Dokumente (Reisepass, Visum, Impfbescheinigung oder PCR-Test usw.) nicht in der Lage ist, zum auf seinem Bestellschein angegebenen Datum anzureisen. In diesem Fall gehen die Kosten für die Stornierung dieser Reise oder dieses Aufenthalts zu Lasten des Käufers. Was den Rückflug betrifft, so ist der Käufer verpflichtet, seinen Rückflug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflugdatum vor Ort zu bestätigen.


1. Gesundheitsformalitäten


Es obliegt dem Nutzer der Website und dem Reisenden, sich über die für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Bedingungen und Gesundheitsformalitäten zu informieren. Ebenso obliegt es Ihnen, sich über mögliche Änderungen der Gesundheitsinformationen auf den folgenden Websites zu informieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise https://www.bundesgesundheitsministerium.d/ https://www.rki.de/DE/Home/home_node.html https://germany.representation.ec.europa.eu/re-open-eu_de

2. Schwangere Frauen


„An Bord der Schiffe ist die medizinische Ausrüstung nicht für Entbindungen geeignet. Aus diesem Grund können die Reedereien keine Buchungen von Passagierinnen annehmen oder Passagierinnen befördern, die am Ende der Kreuzfahrt in der 23. Schwangerschaftswoche und 6 Tagen oder weiter schwanger sind. Jede Passagierin, die nach der Buchung schwanger wird, muss unseren Service so schnell wie möglich darüber informieren, damit wir geeignete Maßnahmen ergreifen können. Andernfalls lehnt unser Unternehmen jede Verantwortung oder sonstige Verpflichtung ab. Aus diesem Grund müssen Kundinnen nachweisen können, dass sie weniger als 23 Wochen und 6 Tage schwanger sind, um an Bord gehen zu dürfen.“

Artikel 10 : VERANTWORTUNG DER BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN

Die Reederei hat das Recht, dem Passagier eine andere als die ursprünglich festgelegte Kabine zuzuweisen, sofern diese derselben oder einer höheren Kategorie angehört.

TANDEM-Angebot: Die Lage der zweiten Kabine muss von MSC Croisière bestätigt werden. Die Reederei kann nicht garantieren, dass sie an die erste Kabine angrenzt, sie kann auch einer anderen Kategorie angehören oder sich auf einem anderen Deck befinden. Bei einem Verkauf mit der Option „Kabine garantiert” verpflichtet sich die Reederei, die Verfügbarkeit und den Preis der Kabine zu garantieren. Die Zuweisung der Kabine wird dem Kunden spätestens bei der Einschiffung mitgeteilt, da es sich um eine Kabine handelt, die zum Zeitpunkt der Buchung physisch nicht verfügbar ist. In diesem speziellen Fall behält sich die Reederei das Recht vor, eine Kabine mit getrennten Betten, Etagenbetten, für Personen mit eingeschränkter Mobilität reservierte Kabinen, Kabinen mit eingeschränkter Aussicht zuzuweisen oder während der Kreuzfahrt einen Kabinenwechsel vorzunehmen. Garantierte Vierbettkabine: Die Reederei kann den Passagieren zwei Doppelkabinen zuweisen.

CRUISELINE kann nicht für die französischen oder ausländischen Transportunternehmen haftbar gemacht werden, die den Transfer oder Transport von Passagieren und Gepäck übernehmen.

Daher kann CRUISELINE nicht für Flugpläne, Änderungen von Flugplänen, Tagen, Reiserouten, Beförderungsunternehmen, Flugzeugen, der Anzahl oder Auswahl von Anschlussflügen, Änderungen von Flughäfen

Im Falle eines Flughafenwechsels in Frankreich oder im Ausland gehen die Kosten für Shuttle, Taxi, Bus usw. zu Lasten des Käufers.

Die im elektronischen Katalog CRUISELINE angegebenen Fahrpläne und Hinweise zu den Fahrplänen dienen lediglich als Anhaltspunkte.

Die Haftung der Fluggesellschaften oder anderer Transportunternehmen, die andere Transportmittel einsetzen und an den im elektronischen Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten und Bahnreisen beteiligt sind, sowie deren Vertreter, Beauftragte oder Mitarbeiter ist im Falle von Schäden, Beschwerden oder Ansprüchen jeglicher Art ausschließlich auf die Beförderungsbedingungen für Fluggäste und deren Gepäck beschränkt. CRUISELINE kann nicht anstelle der französischen oder ausländischen Beförderungsunternehmen, die den Transfer oder die Beförderung von Passagieren und Gepäck übernehmen, haftbar gemacht werden.

CRUISELINE macht den Käufer auf die folgenden Umstände aufmerksam, die die Haftung von CRUISELINE bei der Durchführung der im elektronischen Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten und Bahnreisen einschränken können: Die besonderen Einschränkungen im Luftverkehr, die insbesondere mit der Überlastung des Luftraums, den Flugverkehrsregeln und den Abfertigungszeiten der Flugzeuge auf den Flughäfen zusammenhängen und der Sicherheit der beförderten Passagiere untergeordnet sind, können die Fluggesellschaften dazu veranlassen, die geplanten Flugpläne sowohl für Linien- als auch für Sonderflüge zu ändern. Daher kann CRUISELINE nicht für Verkehrsstörungen haftbar gemacht werden.

Artikel 10 Bis: UNTERBRINGUNG AN BORD ODER IM HOTEL

Im Falle einer „garantierten Kabine” kann es vorkommen, dass der Passagier während der Kreuzfahrt die Kabine wechselt. Er wird in einer Kabine derselben oder einer höheren Kategorie untergebracht, wobei die Lage der Kabine unterschiedlich sein kann. Bei „garantierten” Drei- oder Vierbettkabinen kann es aufgrund der begrenzten Anzahl dieser Kabinen vorkommen, dass dem Passagier zwei Kabinen zugewiesen werden.

Artikel 11: VERANTWORTUNG DER VERANSTALTER

Wenn für jede Leistung auf die besonderen Verkaufsbedingungen des technischen Veranstalters verwiesen wird, gelten ausschließlich dessen Bedingungen.

Alle Veranstalter von Kreuzfahrten und Bahnreisen, die im elektronischen Katalog von CRUISELINE angeboten werden und den vorliegenden Verkaufsbedingungen unterliegen, sind gemäß den geltenden Gesetzen haftpflichtversichert und halten sich an die von den Behörden empfohlenen Bedingungen. Jede Verspätung bei der Ankunft zu Kreuzfahrten und Bahnreisen muss dem Kreuzfahrtverantwortlichen gemeldet werden, da sonst die Leistung vom lokalen Vertreter des technischen Veranstalters übernommen wird und der Käufer allein haftbar ist. Alle Reeder behalten sich das Recht vor, eine Kreuzfahrt zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann der Kunde eine Ersatzkreuzfahrt oder die Rückerstattung der gezahlten Beträge akzeptieren, hat jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Im Falle einer Krisensituation (Streik, Unruhen, Konflikte, Anschläge, hygienische Bedingungen, schlechte Wetterbedingungen) oder aus anderen technischen Gründen kann die Reederei jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eine Abfahrt oder einen Zwischenstopp absagen, vorverlegen oder verschieben oder gegebenenfalls das Schiff oder den Zwischenstopp ändern und haftet gegenüber den Passagieren nicht für Absagen, Vorverlegungen, Verspätungen, Änderungen oder Ersatzleistungen. Hinsichtlich der Bedingungen für jede Kreuzfahrt in Bezug auf Fahrpläne, Reiserouten, Änderungen, Anmeldungen und Stornierungsbedingungen wird der Käufer gebeten, die Angaben zu jeder im elektronischen Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrt zu beachten.

Bestimmte Informationen können jedoch nur unter Vorbehalt der Wetterbedingungen oder äußerer Ereignisse gegeben werden, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen und den Ablauf bestimmter Veranstaltungen beeinträchtigen können. Abfahrten während der Feiertage zum Jahresende können dazu führen, dass die technischen Organisatoren besondere Stornierungsbedingungen, Anzahlungsbedingungen, Mindestdauer der Kreuzfahrt usw. anwenden. Diese Bedingungen sind für jede betroffene Reise oder jeden betroffenen Aufenthalt im elektronischen Katalog von CRUISELINE angegeben.

Artikel 12 : BESCHWERDEN

Jeder Stornierungsantrag muss per Einschreiben erfolgen. Als tatsächliches Datum gilt das Datum, an dem das Schreiben des Käufers bei CRUISELINE eingeht.

Reklamationen des Käufers bezüglich des Ablaufs oder der Organisation der Reise sind innerhalb von 8 Tagen nach Ende des Aufenthalts schriftlich an CRUISELINE zu richten. Diese Reklamation muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden abgelehnt.

CRUISELINE bittet den Käufer, bei Schwierigkeiten während der Kreuzfahrt (Flüge, von einem Dienstleister vor Ort geforderte Zuschläge, Verspätungen usw.) die Tatsachen schriftlich von den Behörden oder dem lokalen Vertreter des lokalen Veranstalters feststellen zu lassen.

Reklamationen sind per Einschreiben mit Rückschein an CRUISELINE Service Réclamations – 1 rue du gabian Le thalès MC 98 000 Monaco zu richten.

Artikel 13 : NICHT EINCHECKEN

In der Regel beginnt die Einschiffung vier Stunden vor Abfahrt. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich mindestens zwei Stunden vor Abfahrt zum Einschiffen einfinden, da die Gangway eineinhalb Stunden vor Abfahrt entfernt wird.

Bei späten Abfahrten nach 22:00 Uhr kann das Einchecken früher enden: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle.

CRUISELINE kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Käufer aus irgendeinem Grund, beispielsweise aufgrund einer Verspätung des Voranschlusses per Flugzeug, Bahn oder Landverkehr, nicht am Abflugort der Pauschalreise eincheckt, selbst wenn diese Verspätung auf höhere Gewalt, einen Zufall oder das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist.

Im Falle einer Stornierung oder Änderung Ihrer Vorreise (Flugzeug, Zug, Bus), die Sie über Ihr Reisebüro gebucht haben, müssen Sie uns um Unterstützung bitten und uns kontaktieren: Aus Frankreich unter 0800 94 10 94 Aus dem Ausland unter 00 377 97 97 84 50 oder außerhalb der Geschäftszeiten (von 20:00 bis 08:00 Uhr) Per E-Mail: backoffice@cruiseline.eu . Bevor Sie Geldbeträge für die Ersatzbeförderung aufgrund Ihrer stornierten/geänderten Vorreise ausgeben, sind Sie verpflichtet, zuvor unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen diese zusätzlich entstandenen Kosten zu erstatten

Artikel 14 : VERSICHERUNGEN

CRUISELINE hat bei HISCOX eine Versicherung abgeschlossen, die seine Berufshaftpflicht bis zu einer Höhe von 8.000.000 Euro abdeckt.

Zur Sicherheit der Käufer empfiehlt CRUISELINE seinen Kunden, vor dem Kauf der Reise eine Zusatzversicherung abzuschließen, die Rücktransport, Stornierung, Reiseabbruch und Gepäck umfasst.

Artikel 15 : PERSONENBEZOGENE DATEN

Sofern er nicht ausdrücklich widerspricht, erklärt sich der Käufer mit der Verwendung der im Rahmen seiner Kreuzfahrtbuchung erhobenen personenbezogenen Daten für die Kundendatei von CRUISELINE einverstanden.

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten hat der Käufer jederzeit ein Recht auf Zugang und Berichtigung. In diesem Fall muss er seinen Antrag an CRUISELINE – Service juridique – 1 rue du Gabian Le Thales C 98 000 (mc) Monaco richten.



In Bezug auf die im Rahmen der Zahlung per Kreditkarte übermittelten Informationen garantiert CRUISELINE dem Käufer, dass diese nach der Bezahlung seiner Bestellung durch den Käufer weder von CRUISELINE noch von den CRUISELINE-Agenturen gespeichert werden.

Der Käufer ermächtigt Cruiseline, seine persönlichen Daten zu verwenden, um ihn für das Treueprogramm der verschiedenen Reedereien anzumelden.

Artikel 16 : FORMALITÄTEN

(Reisepass, Personalausweis, Visa, Devisen und Impfungen) Die Passagiere müssen im Besitz eines Reisepasses und/oder Personalausweises sein, der nach dem Rückreisedatum noch 6 Monate gültig ist. Die Informationen über die außerhalb des Gemeinsamen Marktes geltenden Vorschriften liegen in der Verantwortung des Passagiers. Die Kosten und Bußgelder, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften im Falle einer Zurückweisung durch die Behörden entstehen, gehen zu Lasten der Reisenden. Wenn ein Visum, Reisepass oder ein anderes Dokument nicht rechtzeitig vorliegt und die Abreise daher verweigert werden muss, werden Stornierungsgebühren erhoben. Die Anmeldung zu einer der in dieser elektronischen Broschüre vorgestellten Reisen oder Aufenthalte setzt die Annahme der allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen gemäß Dekret Nr. 94 490 vom 15. Juni 1994 in Anwendung von Art. 31 des Gesetzes 92 645 vom 13. Juli 1992 voraus.

Artikel 17 : ANWENDBARES RECHT

Der vorliegende Vertrag unterliegt monegassischem Recht.

Artikel 18 : BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Im Falle einer Streitigkeit wendet sich der Käufer vorrangig an den Verkäufer, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Tatsache, dass CRUISELINE sich nicht auf eine Verletzung einer der Verpflichtungen des Käufers gemäß den vorliegenden Verkaufsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung für die Zukunft oder als Verzicht auf das Recht des Käufers, sich später auf diese Verletzung zu berufen, ausgelegt werden.

Artikel 19 : ÄNDERUNG VON REISEROUTEN UND FAHRPLÄNEN

Wir können leider nicht garantieren, dass das Schiff in jedem der vorgesehenen Häfen anlegt oder die vorgeschriebene Route einhält. Bestimmte äußere Umstände (Wetterbedingungen, Streiks, Unruhen usw.) können den Kapitän zwingen, zur Gewährleistung der Sicherheit der Passagiere einen Zwischenstopp zu streichen oder zu verkürzen, zusätzliche Zwischenstopps einzulegen und ganz allgemein Änderungen an der vorgesehenen Route vorzunehmen oder das Schiff oder den Hafen zu wechseln. Wir können gegenüber den Passagieren weder für diese Umstände noch für die Nichteinhaltung der in der Broschüre angegebenen Ankunfts- oder Abfahrtszeiten haftbar gemacht werden, unabhängig vom jeweiligen Zwischenstopp.

Artikel 20 : HÖHERE GEWALT

Im Falle höherer Gewalt kann CRUISELINE nicht haftbar gemacht werden. Unter höherer Gewalt versteht man jedes Ereignis außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, das sowohl unvorhersehbar als auch unüberwindbar ist und entweder die Reisenden, die Agentur oder die an der Durchführung der Reise beteiligten Dienstleister daran hindert, die im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Leistungen, zu deren Organisation oder Erbringung wir uns im Rahmen Ihrer Kreuzfahrt oder Zugreise verpflichtet haben, aus Gründen, die völlig außerhalb unserer Kontrolle liegen und auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, nicht erbracht oder nicht zu den versprochenen Bedingungen durchgeführt werden konnten, selbst wenn wir alle angemessenen Vorkehrungen getroffen haben. Zu den betreffenden Ereignissen zählen Kriege oder Kriegsdrohungen, Terrorakte oder Drohungen solcher Akte, Unruhen oder Aufstände, Streiks, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Brände, schlechte Wetterbedingungen, Epidemierisiken, mechanische Probleme (die trotz zahlreicher technischer Kontrollen nicht vorhersehbar sind) und andere Ereignisse dieser Art, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

Artikel 21 : Rabattcode aus dem Newsletter

Der Rabattgutschein gilt pro Buchung und wird als vollständige oder teilweise Zahlungsmethode für Kreuzfahrten mit einem Mindestpreis von 360 € pro Person akzeptiert. Der Begünstigte muss die Reise auf seinen Namen buchen und einer der Teilnehmer sein. Der Gutschein ist nicht übertragbar, nicht kumulierbar, nicht rückwirkend, nicht umtauschbar und nicht erstattungsfähig, weder ganz noch teilweise, aus welchem Grund auch immer (Verlust, Diebstahl, Stornierung der Reise, Gültigkeit usw.). Für Bestellungen, die vor Anwendung des Rabattcodes bestätigt wurden, kann der Rabatt nicht gewährt werden.

ANHANG -Artikel 95 :

Vorbehaltlich der in Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben a) und b) des Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Ausnahmen sind bei jedem Angebot und jedem Verkauf von Reiseleistungen oder Aufenthalten geeignete Unterlagen auszuhändigen, die den in diesem Titel festgelegten Vorschriften entsprechen. Beim Verkauf von Beförderungsdokumenten, die nicht mit den damit verbundenen Beförderungsleistungen einhergehen, händigt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere vom Beförderer oder unter dessen Verantwortung ausgestellte Beförderungsdokumente für die gesamte Reise aus.

Bei Beförderungen auf Abruf sind der Name und die Anschrift des Beförderers, für den die Fahrscheine ausgestellt werden, anzugeben. Die getrennte Rechnungsstellung für die verschiedenen Bestandteile derselben Pauschalreise entbindet den Verkäufer nicht von den ihm durch diesen Titel auferlegten Verpflichtungen.

Artikel 96 :

Vor Vertragsabschluss und auf der Grundlage eines schriftlichen Dokuments, das seinen Firmennamen, seine Anschrift und die Angabe seiner behördlichen Zulassung enthält, muss der Verkäufer dem Verbraucher Informationen über Preise, Termine und andere Bestandteile der im Rahmen der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Leistungen mitteilen, wie z. B.:

  • 1. Reiseziel, Transportmittel, Merkmale und Kategorien der verwendeten Transportmittel
  • 2. Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Zulassung und ihre touristische Einstufung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes
  • 3. Die bereitgestellten Mahlzeiten
  • 4. Die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt
  • 5. Die zu erledigenden Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten, insbesondere beim Grenzübertritt, sowie die Fristen für deren Erledigung
  • 6. Die im Pauschalpreis enthaltenen oder gegen Aufpreis verfügbaren Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Leistungen
  • 7. Die Mindest- oder Höchstgröße der Gruppe, die für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erforderlich ist, sowie, wenn die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, die Frist für die Unterrichtung des Verbrauchers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts; dieser Termin darf nicht weniger als einundzwanzig Tage vor Reiseantritt liegen
  • 8. Der Betrag oder Prozentsatz des Preises, der bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu leisten ist, sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags
  • 9. Die im Vertrag gemäß Artikel 100 dieses Dekrets vorgesehenen Modalitäten für Preisänderungen
  • 10. Die vertraglichen Stornierungsbedingungen
  • 11. Die in den Artikeln 101, 102 und 103 festgelegten Stornierungsbedingungen
  • 12. Angaben zu den abgedeckten Risiken und zur Höhe der im Rahmen des Versicherungsvertrags abgeschlossenen Garantien, die die Folgen der beruflichen Haftpflicht von Reisebüros und der zivilrechtlichen Haftung von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen sowie Tourismusorganisationen abdecken
  • 13. Informationen über den fakultativen Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Deckung der Folgen bestimmter Stornierungsfälle oder eines Assistance-Vertrags zur Deckung bestimmter besonderer Risiken, insbesondere der Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit

Artikel 97:

Die vorab an den Verbraucher übermittelten Informationen sind für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, der Verkäufer hat sich ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Elemente davon zu ändern. In diesem Fall muss der Verkäufer klar angeben, in welchem Umfang diese Änderung erfolgen kann und welche Elemente davon betroffen sind. In jedem Fall müssen Änderungen der vorab übermittelten Informationen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden

Artikel 98:

Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Abtretungsempfänger abtreten, der die gleichen Voraussetzungen wie er für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt, solange dieser Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat. Sofern keine für den Abtretenden günstigere Regelung getroffen wurde, ist dieser verpflichtet, den Verkäufer spätestens fünfzehn Tage vor Reiseantritt per Einschreiben mit Rückschein über seine Entscheidung zu informieren. Diese Abtretung bedarf in keinem Fall der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

Artikel 99:

Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit zur Preisänderung innerhalb der in Artikel 19 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Grenzen vorsieht, muss er die genauen Modalitäten für die Berechnung der Preisänderungen sowohl nach oben als auch nach unten enthalten, insbesondere die Höhe der Transportkosten und der damit verbundenen Steuern, die Währung(en), die sich auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts auswirken können, den Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, sowie den Kurs der Währung(en), der bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises als Referenz herangezogen wurde.

Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, Treibstoff- oder Energiezuschläge sowohl für neue als auch für bestehende Buchungen zu erheben sowie Preise an Änderungen relevanter Steuern, Gebühren oder Wechselkurse anzupassen.

Artikel 100:

Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Elemente des Vertrags vorzunehmen, wie z. B. eine erhebliche Preiserhöhung, kann der Käufer, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche und nachdem er vom Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein darüber informiert wurde: entweder vom Vertrag zurücktreten und ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen oder die Änderung oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise akzeptieren; in diesem Fall unterzeichnen die Parteien einen Nachtrag zum Vertrag, in dem die vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind; jede Preisminderung wird von den vom Käufer noch zu zahlenden Beträgen abgezogen, und wenn die bereits vom Käufer geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss ihm der zu viel gezahlte Betrag vor seinem Abreisedatum zurückerstattet werden.

Artikel 102:

Wenn der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, die einen nicht unerheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises ausmachen, muss der Verkäufer unverzüglich die folgenden Maßnahmen ergreifen, ohne dass dadurch etwaige Schadensersatzansprüche beeinträchtigt werden: entweder Ersatzleistungen für die vorgesehenen Leistungen anbieten und gegebenenfalls etwaige Mehrkosten übernehmen, und wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen von minderer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm nach seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten; oder, wenn er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen abgelehnt werden, dem Käufer ohne Aufpreis Beförderungsdokumente zur Verfügung stellen, um seine Rückreise unter Bedingungen zu gewährleisten, die als gleichwertig angesehen werden können, zum Ausgangsort oder zu einem anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort.

Artikel 103:

Die Bestimmungen der Artikel 95 bis 103 dieses Dekrets müssen zwingend in den Broschüren und Reiseverträgen enthalten sein, die von den in Artikel 1 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 genannten Personen angeboten werden.